Hausschlachtung
Bei einer Hausschlachtung handelt es sich um eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Einrichtungen und Zwecke. Die Schlachtung erfolgt zumeist auf dem Hof des Tierbesitzers und das geschlachtete Tier dient dem Eigenbedarf. Ein Verkauf darf somit nicht erfolgen. Besonders häufig werden Schweine im Rahmen von Hausschlachtungen geschlachtet. Grundsätzlich können jedoch alle Tiere wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Pferde und Esel geschlachtet werden.
Vor der eigentlichen Schlachtung muss das Tier betäubt werden. Diese Vorgehensweise ist im Tierschutzgesetz verankert und gilt sowohl im gewerblichen Bereich als auch bei Hausschlachtungen. Um das Tier zu betäuben, kommt ein sogenanntes Bolzenschussgerät zum Einsatz. Hierbei wird dem Schlachttier ein 10 cm langer Bolzen ins Gehirn geschossen, wodurch sämtliche Gehirnfunktionen zerstört werden.
Für die eigentliche Schlachtung wird die Kehle des Tieres durchtrennt. Da bei einer Hausschlachtung oftmals das komplette Tier verwertet wird, wird auch das austretende Blut aufgefangen und z. B. zu Blutwurst oder Blutsuppe weiterverarbeitet.
Vor dem Zweiten Weltkrieg war die Hausschlachtung vor allem in ländlichen Gefilden eine Selbstverständlichkeit, da Fleisch entweder zu teuer oder kaum erhältlich war. Durch die verbesserten Kühl- und Transportmöglichkeiten in den 50er- und 60er-Jahren verlor die Hausschlachtung jedoch an Bedeutung. Heutzutage wird sie vor allem praktiziert, um eine gesündere und tierfreundlichere Alternative zur Massentierhaltung zu schaffen.